Bei den sog. dentinadhäsiven Rekonstruktionen müssen Sie als gesetzlich versicherter Patient eine Zuzahlung leisten.
Der Gesetzgeber hat dies im §28 Abs.2 SGB V so bestimmt.
Grundsätzlich stehen für eine Füllung unterschiedliche Materialien und Methoden zur Verfügung. Aber nicht alle Füllungsverfahren sind gleichwertig einzusetzen.
In den letzten Jahren hat sich jedoch die Füllungstherapie sowohl hinsichtlich des Materials als auch der damit verbundenen Verarbeitungsmethoden rasant weiterentwickelt.
Mit der modernen dentinadhäsiven Mehrschichtrekonstruktion kann - anders als bei anderen Verfahren zur Füllungstherapie - die Zahnhartsubstanz hervorragend geschont und stabilisiert werden. Es handelt sich um eine zahnfarbene Füllung auf Kunststoffbasis mit sehr hohen Keramikanteilen, die mit Hilfe der Dentin-Adhäsiv-Mehrschicht-Technik in den Zahn eingebracht wird.
Wie schon der Name erkennen lässt, handelt es sich bei dieser Methode um ein sehr aufwändiges Verfahren, das bis zu 14 Arbeitsschritte umfasst.
Doch dieser Aufwand zahlt sich für Sie aus, denn so erreichen wir eine hohe Qualität und damit eine lange Haltbarkeit Ihrer neuen Füllung.

