Die professionelle Zahnreinigung ist hinsichtlich ihres wissenschaftlichen Nutzens eine anerkannte Maßnahme. Sie beinhaltet ein komplexes Leistungsgeschehen, das einen hohen zeitlichen und apparativen Aufwand erfordert und nur durch besonders qualifiziertes Personal erbracht werden kann.
Durch die mundhygienischen Besonderheiten jedes Einzelfalles können die Kosten erheblich differieren, denn eine Zahnreinigung ist keine Pauschalleistung wie der Einbau einer neuen Pumpe in eine Waschmaschine.
Die PZR beinhaltet ein komplexes Leistungsgeschehen, das aus Befunderhebung, der Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, der Politur und anschließender Fluoridierung der Zahnoberflächen, sowie der Aufklärung des Patienten zur Optimierung der häuslichen Mundhygiene besteht.
Das Honorar richtet sich nach dem Aufwand, der von Alter, der Mundhygiene und dem Erkrankungsrisiko des Patienten, aber auch vom Zustand der Zähne und des Zahnhalteapparates sowie von der Anzahl der Zähne und der Art und der Menge des vorhandenen Zahnbelages abhängt.
Der Zahnarzt ist aber hier in der Gebührenfindung nicht frei, sondern den Regeln der amtlichen Gebührenordnung unterworfen.

