Professionelle Zahnreinigung für schöne Zähne

Professionelle Zahnreinigung

Gesunde, saubere und schöne Zähne sind die Voraussetzung für ein strahlendes Lächeln. Doch das ist nur möglich, wenn die Zähne frei von Verfärbungen und Belägen sind, die  leider auch bei guter häuslicher Zahnpflege die natürliche Zahnfarbe überdecken.

Wenn die Zähne gelblich, bräunlich oder schwarz erscheinen, dann sorgt die professionelle Zahnreinigung (PZR) dafür, dass die natürliche Zahnfarbe wieder in vollem Glanz erstrahlen kann:

Grobe Zahnbeläge werden schonend mit feinen Handinstrumenten entfernt, Ultraschall und Polierpasten kommen zum Einsatz.  Nicht nur auf den sichtbaren Zahnflächen, sondern auch in den Zahnzwischenräumen und unter dem Zahnfleischsaum werden alle Zahnflächen glänzend poliert, denn auf glatten Oberflächen haften Beläge und Verfärbungen dann nicht so schnell wieder an.

Eine PZR sollte zwei Mal im Jahr durchgeführt werden: Die PZR lässt Zähne und Patienten strahlen. Genießen Sie das Wohlgefühl gepflegter und gesunder Zähne!

Wie viel zahlt man als gesetzlich Versicherter für eine professionelle Zahnreinigung (PZR)?

Die professionelle Zahnreinigung ist hinsichtlich ihres wissenschaftlichen Nutzens eine anerkannte Maßnahme. Sie beinhaltet ein komplexes Leistungsgeschehen, das einen hohen  zeitlichen und apparativen Aufwand erfordert und nur durch besonders qualifiziertes Personal erbracht werden kann. 

Durch die mundhygienischen Besonderheiten jedes Einzelfalles können die Kosten erheblich differieren, denn eine Zahnreinigung ist keine Pauschalleistung wie der Einbau einer neuen Pumpe in eine Waschmaschine.

Die PZR beinhaltet ein komplexes Leistungsgeschehen, das aus Befunderhebung, der Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, der Politur und anschließender Fluoridierung der Zahnoberflächen, sowie der Aufklärung des Patienten zur Optimierung der häuslichen Mundhygiene besteht.

Das Honorar richtet sich nach dem Aufwand, der von Alter, der Mundhygiene und dem Erkrankungsrisiko des Patienten, aber auch vom Zustand der Zähne und des Zahnhalteapparates sowie von der Anzahl der Zähne und der Art und  der Menge des vorhandenen Zahnbelages abhängt.

Der Zahnarzt ist aber hier in der Gebührenfindung nicht frei,  sondern den Regeln der amtlichen Gebührenordnung unterworfen.